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   VG Oldenburg, 05.11.2020 - 11 B 2931/20   

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VG Oldenburg, 05.11.2020 - 11 B 2931/20 (https://dejure.org/2020,88146)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05.11.2020 - 11 B 2931/20 (https://dejure.org/2020,88146)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05. November 2020 - 11 B 2931/20 (https://dejure.org/2020,88146)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 29a Abs 1; AsylG, § 34a Abs 1; AsylG, § 34a Abs 2; AsylG, § 80; AsylG, § 83b; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 60a Abs 1; AufenthG 20... 04, § 84 Abs 1; VwGO, § 80 Abs 5; EUGrdRCh, Art 4; MRK, Art 3; EUV 604/2013, Art 3 Abs 2; EUV 604/2013, Art 13 Abs 1; EUV 604/2013, Art 17 Abs 1
    Guinea: Dublin: Rücküberstellung nach Spanien rechtmäßig, da internationale Schutzgewährung dort bereits erfolgt ist; keine systemischen Mängel im spanischen Asylverfahren; kein Abschiebungsverbot wegen drohender Existenznotlage oder COVID-19 ersichtlich

 
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  • VG Würzburg, 22.09.2020 - W 8 S 20.50228

    Anerkennung eines internationalen Schutzstatus in Spanien - keine systemischen

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.11.2020 - 11 B 2931/20
    Daher wird sich der - soweit ersichtlich - einhelligen verwaltungsgerichtlichen Recht­ sprechung angeschlossen, die derartige Mängel im spanischen Asylsystem verneint (VG Würzburg, B. v. 22. September 2020 - W 8 S 20.50228 - , juris; OVG Bln-Bbg, U.v. 24. August 2020 - OVG 3 B 35.19 - juris; VG Würzburg, U.v. 21. Juli 2020 - W 8 K 20.50174; B.v. 5. April 2019 - W 8 S 19.50286 - juris; VG Ansbach, B.v. 18. März 2020 - AN 17 S 20.50116; VG München, B.v. 17. Oktober 2018 - M 22 S 52859; VG Berlin, B.v. 14. März 2019 - 31 L 828.18 A; VG Chemnitz, U.v. 7. März 2019 - 4 L 155/19.A; VG Lüneburg, B.v. 2 1 .

    Infolgedessen ist gewährleistet, dass Asylbewerber die erforderliche medizinische Versorgung erhalten (vgl. VG Würzburg, B. v. 22. September 2020 - W 8 S 20.50228 - , juris; VG Würzburg, U.v. 2 1 .

    Seite 6/9 Die Unzulässigkeitsentscheidung des Bundesamtes im angegriffenen Bescheid ist nach Einschätzung der Einzelrichterin auch im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung hinsicht lich der COVID 19-Pandemie in Spanien rechtmäßig (vgl. VG Würzburg, B. v. 22. Sep­ tember 2020 - W 8 S 20.50228 - , juris; VG Würzburg, Urteil v. 2 1 . Juli 2020 - W 8 K 20.50174).

    Im Sys tem des gegenseitigen Vertrauens ist für Spanien vielmehr weiter von einem die Grund rechte sowie die Rechte, die ihre Grundlage in der Genfer Flüchtlingskonvention und in der EMRK finden, wahrenden Asylsystem auszugehen (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 22. September 2020 - W 8 S 20.50228 - , juris).

    Zu berücksichtigen sind unter anderem die örtlichen Gegebenheiten im Zielland und auch die Frage, welche Schutzmaßnahme der Staat zur Eindämmung der Pandemie getroffen hat (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 22. September 2020 - W 8 S 20.50228 - , juris; OVG NRW, B.v. 23. Juni 2020 - 6 A 844/20 A - juris).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.11.2020 - 11 B 2931/20
    Nach aktuellem Erkenntnisstand ist auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, U.v. 2 1 . Dezember 2011 - C-411/10 u.a. - NVwZ 2012, 417) nicht davon auszugehen, dass das spanische Asylsystem an syste mischen Mängeln leidet, aufgrund derer die dorthin überstellten Asylantragsteller einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh ausgesetzt wären.

    Das gemeinsame Europäische Asylsystem beruht auf dem "Prinzip gegenseitigen Ver­ trauens" bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung", dass alle daran beteilig ten Mitgliedstaaten die Grundrechte sowie die Rechte beachten, die ihre Grundlage in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), dem Protokoll von 1967 und in der Europäi­ schen Menschenrechtskonvention (EMRK) finden (vgl. EuGH, U.v. 2 1 . Dezember 2011 - C-411/10 - NVwZ 2012, 417 Rn. 79).

    Dies begründet die Vermutung, dass die Be handlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat im Einklang mit den Erfor dernissen der EU-Grundrechte-Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht (vgl. a.a.O.) Um das Prinzip gegenseitigen Vertrauens entkräften zu können, muss ernsthaft zu befürchten sein, dass dem Asylbewerber aufgrund genereller defizitärer Mängel im Asylsystem des eigentlich zuständigen Mitgliedstaats mit beachtli cher, d.h. mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRCh droht (vgl. BVerwG, B.v. 19. März 2014 - 10 B 6/14 - juris Rn. 6; EuGH, U.v. 21. Dezember 2011 - C-411/10 - NVwZ 2012, 417 Rn. 80; VGH BW, U.v. 16. April 2014 - A 11 S 1721/13 - juris Rn. 41).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.11.2020 - 11 B 2931/20
    Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 19. März 2019 (C-163/17 - juris Rn. 91) aus­ geführt, dass systemische Schwachstellen nur dann als Verstoß gegen Art. 4 EU-GR- Charta bzw. Art. 3 EMRK zu werten seien, wenn eine besonders hohe Schwelle der Er heblichkeit erreicht werde, die von sämtlichen Umständen des Falles abhänge.

    Die Gleich gültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats müsse zur Folge haben, dass eine vollstän dig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not be finde, die es ihr nicht erlaube, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbe sondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, U.v. 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 92 f.).

    Sofern diese Frage zu bejahen ist, muss eine Überstellung unter bleiben und ein Asylverfahren ist durch den ersuchenden Mitgliedstaat durchzuführen (EuGH, Urt. v. 19. März 2019 - C-163/17 -, "Jawo", juris).

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